Schimmel in der Wohnung? Schimmelpilz im Haus?
Als Sachverständiger, Sanierungsplaner und Gutachter von Feuchteschäden und Schimmelpilz-Schäden biete ich:
- Untersuchung von Feuchtigkeitsschäden in Häusern und Wohnungen
- Beurteilung der Qualität von Bauwerksabdichtungen
- Identifizierung und Analyse von Pilzbefall und Schimmel
- Erstellung von Schimmelpilz-Gutachten
- Beratung mit fachlicher Kompetenz im Schadensfall
- Informationen zur Prävention von Schäden
Meine Auftraggeber zur Erstellung von Schimmel-Gutachten sind betroffene Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen oder Bauunternehmen.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail
Tel.: 0351/3327223
Fax: 0351/3327223
Mobil: 0174/3867380
E-Mail: info@gutachten-hahn.net
Sachverständigenbüro Hahn, Struppener Straße 27, 01259 Dresden
Weitere Informationen:
Schimmelpilze können sich extrem schnell verbreiten. Nicht selten reichen wenige Tage für einen stark sichtbaren Pilzbefall von Wänden, Decken und Fußböden aus. Schimmel oder vielmehr Schimmelsporen können hochgiftig und somit gesundheitsschädigend sein. Ist die eigene Wohnung befallen, sollte eine wirksame Beseitigung möglichst rasch geschehen. Doch wer kommt für die Kosten auf? Wo liegen die Ursachen des Schimmelbefalls - liegt ein Fehlverhalten beim Lüften vor oder sind Baumängel dafür verantwortlich? Eine Schimmelbeseitigung verursacht mitunter nicht unerhebliche Kosten. Ein Gutachter für Schimmel- und Feuchteschäden kann mit modernster Messtechnik, Erfahrung und Sachverstand klären, wo das Problem liegt und wer für den Schaden aufkommen muss.
Schimmel-Gutachten für Wen und Warum?
Mieter:
Mieter haben nach §537 BGB das Recht auf einen mangelfreien Mietgegenstand. Bei einem Schimmelbefall helfe ich den Mietern die Ursache der Kontaminierung zu finden, wobei hier die Schuldfrage zentralen Charakter hat. Dazu nutze ich die Form eines Privatgutachtens, in welchem vor allem Fragen wie Schadensgröße und Umfang, Schuldverteilung aber auch die Möglichkeit der
Mietminderung beantwortet werden.
Vermieter:
Mieter haben ihrem Vermieter gegenüber eine
Obhutspflicht nach §§ 535, 536 BGB für die angemietete Wohnung. Mit Hilfe eines elektrischen Thermohygrometers mit Datenspeicher kann ich das
Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter über einen längeren Zeitraum dokumentieren. In der anschließend erstellten gutachterlichen Stellungnahme kläre ich Ursache und Schuldfrage des Pilzbefalls, gebe gegebenenfalls Tipps zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten und konzipiere geeignete Sanierungsmaßnahmen. Auf Wunsch fertige ich eine ausführliche Leistungsbeschreibung an.
Mieter und Vermieter:
Als außergerichtliche Form der Rechtsprechung biete ich die Möglichkeit an, als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter tätig zu werden. In einem Schiedsgutachtenvertrag einigen sich die Mietvertragspartner darauf, welche Parameter zur Ursachenfindung erhoben werden sollen. Die Aussagen des Schiedsgutachtens haben Rechtscharakter.
Sind die Streitigkeiten nicht außergerichtlich zu klären, helfe ich als Fachgutachter meinen Auftraggebern auch während der Anhörungen. Vor allem Aussagen in Bezug auf Bausubstanz und die Erläuterung bauphysikalischer Zusammenhänge untermauern die Glaubwürdigkeit der Feststellungen.
Hauseigentümer:
Hauseigentümer bzw. Bauherren haben das
Recht auf eine mangelfreie Werkleistung nach § 631 BGB. Dies schuldet die bauausführende Handwerksfirma. In Form von Ortsbegehungen überprüfe ich die ausgeführten Handwerksleistungen. In einer gutachterlichen Stellungnahme kläre ich eventuelle Mängel und schlage geeignete Reparatur- bzw. Sanierungsmaßnahmen vor.
Bauunternehmen:
Ich helfe Baufirmen, zweckmäßige Sanierungsverfahren auszuwählen und anzuwenden. In Streitfällen mit dem Bauherrn überprüfe ich die ausgeführten Arbeiten und kläre die Schuldverhältnisse in einem Privatgutachten.
Käufer von Immobilien: Der Verkäufer schuldet dem Immobilienkäufer eine mangelfreie Übergabe des Objektes nach §§ 433ff BGB. Treten daraufhin Schimmelpilzschäden auf, kann ich helfen die Ursache des Befalls zu klären. In einer gutachterlichen Stellungnahme werden Schadensgröße und Umfang der Kontamination aufgezeigt sowie der Sanierungsumfang beschrieben und mögliche Regressansprüche aufgeführt.
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mit mir. Ich bin als freier Gutachter für Schimmelpilze aber auch in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Nordbayern und auf Anfrage auch in anderen Bundesländern für Sie da.